Die 5 häufigsten Missverständnisse beim Fotokauf

Wer Bilder für Webseiten oder Firmenbroschüren benötigt, der wird im Internet schnell fündig. Doch ist es oftmals nicht ganz so leicht, wie der erste Anschein Glauben macht. Bei der Verwendung von Bildmaterial aus dem Internet kann einiges schief gehen und zu Problemen führen. Hier sind die fünf häufigsten Missverständnisse bei der Bildlizenzierung:

“Bilder von Google kann ich ohne Weiteres benutzen”

Google Bilder benutzenOftmals hört man von Nutzern: “Ich habe das Bild im Internet gefunden, dann kann ich es doch wohl auch benutzen.” Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum, hier gelten die gleichen Gesetze wie für gedruckte Medien. Auch Google ist nicht der richtige Ort, um Bilder zur eigenen Verwendung zu finden. Google stellt lediglich Verweise auf die im Internet gefundenen Bilder zur Verfügung, diese können jedoch dem Urheberrecht und anderen Rechten unterliegen. Die Gefahr liegt jeweils beim Anwender, der die Bilder kopiert und für eigene Zwecke nutzen will. Daher: Keine Bilder von Google für eigene Zwecke verwenden, ohne alle Rechte abgeklärt zu haben!

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“Ein lizenzfreies Foto ist kostenlos”

lizenzfreies Foto ist kostenlosIm Wesentlichen können Bilder mit zwei verschiedenen Vertragsarten lizenziert werden: Ursprünglich bezahlte ein Nutzer für einen bestimmten Zeitraum und eine Verwendungsart eine Lizenzgebühr an den Urheber, also den Fotografen oder dessen Agentur. Dies wird als “lizenzpflichtig” bezeichnet. Da immer mehr Anwender auf mehreren Plattformen (im Druck und im Internet) Bilder verwenden und diese auch langfristig speichern wollen, hat sich jedoch das “lizenzfreie” Modell weitgehend durchgesetzt. Hier ist keine zeitliche Beschränkung mehr vorgesehen. Der deutsche Begriff für das englische “royalty free” ist jedoch irreführend: Denn auch “lizenzfreie” Bilder unterliegen einer Lizenz – hierfür wird jedoch nur einmal zu Beginn eine feste Gebühr bezahlt, unabhängig von der Nutzungsdauer und für fast jeden Verwendungszweck einheitlich.

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“Lizenzfreie Bilder kann ich unbeschränkt einsetzen”

unbeschränkt einsetzenAuch die “unbeschränkte” Benutzung, auf die in Zusammenhang mit lizenzfreien Bildern verwiesen wird, gilt vorwiegend für die zeitlich unbeschränkte Nutzung. Je nach Agentur und deren Lizenzbestimmungen ist die Verwendung jedoch nicht komplett uneingeschränkt: So gibt es für das Internet Beschränkungen in Bezug auf die Auflösung, für Druckanwendungen Einschränkungen für die Auflage sowie weitere Einschränkungen. Diese müssen bei jeder Agentur geklärt werden, da es keinen einheitlichen Standard für diese Beschränkungen gibt.

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“Die Menschen auf Agenturbildern kann ich nennen, wie ich will”

Menschen auf Agenturbildern Gerne werden die Modelle, die auf Stockfotografien zu sehen sind, als “Ersatz” für das eigene Personal genutzt: So lächelt auf vielen Webseiten eine freundliche, junge Dame mit einem Kopfhörer-Telefon in die Kamera. Dies ist auch ein legitimer Einsatz eines solchen Bildes, denn ein bei einer Stockagentur lizenziertes Bild ist auch von den jeweilig abgebildeten Personen zur Verwendung freigegeben worden. Dies unterliegt jedoch auch Beschränkungen: Eine symbolische Verwendung wie oben beschrieben ist gestattet, ein Bild darf jedoch üblicherweise nicht mit unwahren Behauptungen über die Person verbunden werden. So darf die Telefonistin nicht als “Gerda Müller von unserer Hotline” bezeichnet werden. Ebenso dürfen keine direkten Aussagen genutzt werden, dass eine Person ein bestimmtes Produkt benutzt. Hier finden Sie weitere Fotos von Frauen mit Headsets.


“Mein Webdesigner muss mir die Bilder übergeben, die er für meine Webseite verwendet hat”

WebdesignerBei vielen Agenturen ist die Lizenz ein Vertrag, der zwischen den direkt betroffenen Parteien zustande kommt, also zwischen der Agentur und dem Designer. Die Lizenz ist in vielen Fällen nicht übertragbar – das heisst, der Designer hat gar nicht das Recht, die Bilder an den Kunden zur weiteren Verwendung abzutreten. Hier ist oftmals von Vorteil, wenn der Kunde selbst die Lizenzvereinbarung mit der Agentur abschliesst. Wenn er Lizenznehmer ist, darf er nämlich durchaus auch einen “externen Mitarbeiter”, also seinen Designer, mit der Bearbeitung der Bilder beauftragen. Zu beachten ist hier allerdings auch, dass es möglicherweise Beschränkungen für die Anzahl Benutzer in den Lizenzen der einzelnen Agenturen geben kann. Also erlaubt auch nicht jede Agentur diese Art der Nutzung durch mehrere Personen, zumindest nicht gleichzeitig.

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Bilder von IngImage.com

Amos Struck
Amos Struck

Amos Struck ist seit zwei Jahrzehnten als weltweit anerkannter Experte für Stockfotografie und Künstliche Intelligenz (KI) bekannt und gründete Fotoskaufen. Er ist Mitglied des Branchenverbandes CEPIC und tritt als Sprecher auf führenden Branchenmessen wie CEPIC und DMLA auf. Zudem ist er Mitbegründer von Ximilar AI, einem Spitzenunternehmen im Bereich visueller KI, sowie der innovativen Bildagentur-Plattform Stockphotos.com.

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